Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 

Wie schon aus der Bezeichnung zu ersehen ist, wird in zwei Berufen/Berufsfeldern ausgebildet,

  • dem Notariat und
  • dem Rechtsanwaltsaufgabenbereich.

Da es in Schleswig-Holstein das sog. Anwaltsnotariat gibt, also die Verknüpfung zwischen anwaltlicher und notarieller Tätigkeit, werden auch seine Fachkräfte in beiden Berufsfeldern ausgebildet. Allein dieses macht deutlich, dass die Ausbildung sehr vielseitig, aber auch sehr umfangreich und anspruchsvoll ist. Die Dauer der Ausbildung beträgt grundsätzlich drei Jahre, eine Verkürzung um ein halbes Jahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier findet man mehr zum Ausbildungsberuf der / des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

1.1 Berufsschule

Die Ausbildung findet im dualen System statt. Der Berufsschulunterricht wird zurzeit an zwei Tagen in der Woche, jeweils sechsstündig, erteilt. An den anderen Tagen findet die Ausbildung in den Kanzleien statt.

Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird in der schulischen Ausbildung nicht mehr in Fächern unterrichtet, sondern in Lernfeldern. Dieses geschieht vor dem Hintergrund, den Unterricht stärker handlungsorientiert und berufsfeldübergreifend auszurichten. Der neue Rahmenlehrplan orientiert sich damit stärker an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Dabei wird ein Lernprozess angestrebt, dessen zentraler Gedanke die berufliche Handlungskompetenz der Lernenden ist. Insgesamt wird in drei Ausbildungsjahren, neben den klassischen Fächern Kommunikation und Englisch, in 16 Lernfelder unterrichtet.

Der neue Rahmenlehrplan ist hier abrufbar.

1.2 Zwischen- und Abschlussprüfung

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden vor der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwalts- und der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer abgelegt.

Die Prüfungsordnung und die Ausbildungsverordnung, die die Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfung vorgibt, sind hier abrufbar.

2. Zusatzangebote

2.1 Fachhochschulreife

Neben der Ausbildung kann der Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife (FHR) besucht werden.

Das bei den Auszubildenden beliebte Zusatzangebot unterstützt eine frühzeitige Planung des beruflichen Werdeganges und eröffnet berufliche Perspektiven.
Der Zusatzunterricht findet während des zweiten und dritten Ausbildungsjahres an zwei Wochentagen im Abendunterricht in der Zeit von 18.15 Uhr bis 21.25 Uhr statt. Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss sind:

  • Realschulabschluss
  • Erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik oder Biologie
  • Bestehen der schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Das Anmeldeformular ist als pdf-Datei bereitgestellt.

2.2 Erwerb der mittleren Reife

Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung die mittlere Reife erwerben.

2.3 Zusatzqualifikation im Fach Wirtschaftsenglisch

(KMK-Fremdsprachenzertifikat für Büroberufe) Im Rahmen des Berufsschulunterrichts (d.h. ohne Zusatzunterricht) besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation in Wirtschaftsenglisch (KMK-Fremdsprachenzertifikat) zu erwerben. Voraussetzung ist die erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

3. Anschrift - Kontakt

Die Abteilung "Recht und Verwaltung" am RBZ Wirtschaft . Kiel wird von einem Leitungsteam vertreten. Derzeitige Ansprechpartner sind für Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte:

André Ruser, E-mail: andre.ruser @ rbz-wirtschaft-kiel.de

Nutzer der Zusatzangebote: Kai Stengel, E-mail: kai.stengel @ rbz-wirtschaft-kiel.de

Westring 444 24118 Kiel

Telefon 0431 1698-486 Fax: 0431 1698-444

Grundsätzlich gilt für den Mailkontakt: vorname.nachname @ rbz-wirtschaft-kiel.de

weitere Ansprechpartner