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Vorläufige Zu- und Absagen gibt es im März. Für die endgültige Aufnahme ist die Vorlage des Zeugnisses (mittlerer Bildungsabschluss bzw. die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe) notwendig.
Welchen Abschluss bekomme ich am Beruflichen Gymnasium? Das Abitur, also die allgemeine Hochschulreife. Ebenso die Fachhochschulreife, siehe unten. G8-Gymnasiastinnen und G8-Gymnasiasten, die nach der 9. Klasse in das Berufliche Gymnasium wechseln und den Mittleren Schulabschluss bei Eintritt in das Berufliche Gymnasium noch nicht haben, erreichen diesen nach dem ersten Schulbesuchsjahr des Beruflichen Gymnasiums mit der Versetzung in die Qualifikationsphase.
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