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Um den Ausbildungsstand festzustellen, wird etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit eine schriftliche Zwischenprüfung (120 Min.) durchgeführt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keine rechtlichen Konsequenzen für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Am Ende der Ausbildungszeit ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind: Vertriebs- und Serviceleistungen, Finanzdienstleistungen sowie Wirtschaft- und Sozialkunde.
Zeitlich abgesetzt davon legt der Auszubildende die mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss (bestehend aus Lehrer-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern) ab. Im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches soll die/der Auszubildende Aufgabenstellungen analysieren, Lösungen erarbeiten und kundenorientiert kommunizieren. Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Für Automobilkaufleute bestehen nach ihrer Ausbildung u.a. folgende Möglichkeiten zur Weiterbildung:
● geprüfte/r Automobilverkäuferin/Automobilverkäufer, angeboten vom Verband der Automobilindustrie
● Kfz-Betriebswirtin/Kfz-Betriebswirt an der Bundesfachschule für Betriebswirtschaft in Northeim
● Bachelor of Business Administration, zu erwerben durch ein Studium an der Northwood University (USA)
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