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Hier finden Sie das Anmeldeformular für den Berufsschulunterricht sowie das Blocktableau zum Download.
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen werden einerseits im Außendienst beim Kunden vor Ort mit überwiegend beratenden und kundenorientierten Aufgaben eingesetzt, für die ein freundliches Auftreten und soziale Kompetenz Voraussetzungen sind. Wer hingegen im Innendienst beschäftigt ist, übernimmt verwaltende Tätigkeiten, die sich vor allem auf die Vertragserfassung und -bearbeitung inkl. Schadenregulierung erstrecken.
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. Fachkenntnisse werden sowohl in der Berufsschule als auch in den Ausbildungsbetrieben vermittelt.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen ist in der Regel ein guter Mittlerer Schulabschluss. Formale Voraussetzung bildet der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss.
Die Ausbildung kann im Innendienst mit verwaltender Tätigkeit oder/und im Außendienst mit vermittelnder Tätigkeit absolviert werden.
Der Außendienst setzt sich überwiegend aus beratenden und kundenorientierten Aufgaben vor Ort zusammen. Hier wird auf freundliches Auftreten und soziale Kompetenz gesetzt. Folgende Fähigkeiten werden dort während der Ausbildung in einer Geschäftsstelle vermittelt:
Der Innendienst übernimmt hingegen verwaltende Tätigkeiten wie Vertragsbearbeitung und Erfassung von Neuanträgen im System. Folgende Fähigkeiten werden dort während der Ausbildung in einer Hauptverwaltung vermittelt:
Ausführliche Informationen zum Berufsbild finden Sie auf den Internetseiten des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. unter www.bwv-online.de und www.azubi-welt.de.
Die gesamte Ausbildungsdauer liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages auf 2 bzw. 2,5 Jahre abgekürzt werden (§ 8 BBiG). Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit, nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule aufgrund guter Leistungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden (§ 45 BBiG). Bei dieser Variante verkürzt sich die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr. Auch Auszubildende, deren Ausbildungszeit bereits bei Vertragsabschluss abgekürzt wurde, können bei nachweislich guten Leistungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem zu dem Zeitpunkt gültigen Tarifvertrag der Versicherungswirtschaft. Mit jedem absolvierten Ausbildungsjahr erhöht sich i.d.R. auch die Vergütung.
Die angehenden Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen werden am RBZ Wirtschaft . Kiel grundsätzlich in Blockform beschult. Die Unterrichtsblöcke, in denen die Auszubildenden den Schulunterricht von ca. 36 Wochenstunden besuchen, erstrecken sich im Durchschnitt über 6 Wochen. Die betriebliche Ausbildung findet während der für die Auszubildenden blockfreien Zeiten statt. Die genaue zeitliche Verteilung der Blöcke ist dem Blocktableau zu entnehmen.
Auszubildende, die eine 3jährige Ausbildung durchlaufen und nicht vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, nehmen an allen sechs Unterrichtsblöcken teil. In jedem Ausbildungsjahr finden zwei Blöcke statt. Die Abschlussprüfungen werden dann im Frühjahr/Sommer abgelegt. Wer einen abgekürzten Ausbildungsvertrag hat oder vorzeitig zur Prüfung zugelassen wird und die Ausbildung sich so auf 2,5 Jahre erstreckt, nimmt nicht mehr am sechsten Unterrichtsblock teil, sondern schließt die Ausbildung nach dem fünften Block mit der Abschlussprüfung im Herbst/Winter ab. Wer eine zweijährige Ausbildung durchläuft, wird zwei Blöcke während der Ausbildungszeit überspringen und an der Abschlussprüfung im Frühjahr/Sommer teilnehmen. Welche Unterrichtsblöcke hierbei ausgelassen werden, entscheidet der Auszubildende im Einvernehmen mit seinem Ausbildungsbetrieb. Hierbei sollte die Schule zur Beratung hinzugezogen werden. In allen Fällen obliegt es dem Auszubildenden, sich den Unterrichtsstoff der ausgelassenen Blöcke selbst anzueignen.
Der Ausbildungsberuf ist 2021 neugeordnet worden und lautet: Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen. Der entsprechende Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf wurde erstmals mit Beginn des Schuljahres 2022/23 angewandt. Im Gegensatz zu dem auslaufenden Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen" gibt es keine Fachrichtungen mehr. Auch teilen sich die IHK-Prüfungen nicht mehr in eine Zwischen- und Abschlussprüfung, sondern finden in Form einer sog. gestreckten Abschlussprüfung statt, d.h. in eine Abschlussprüfung Teil 1 nach ungefähr der Hälfte der Ausbildungszeit und in eine Abschlussprüfung Teil 2 am Ausbildungsende.
Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern:
Lf 1: Die eigene Rolle im Betrieb und Arbeitsleben mitgestalten
Lf 2: Kundenberatungsgespräche zu Versicherungsverträgen vorbereiten
Lf 3: Kunden über verschiedene Kommunikations-und Vertriebskanäle gewinnen
Lf 4: Kunden im Bedarfsfeld Wohnen beraten
Lf 5: Kunden im Bedarfsfeld Rechtstreitigkeiten und Ansprüche Dritter beraten
Lf 6: Kunden im Bedarfsfeld Mobilität und Reisen beraten
Lf 7: Kunden im Bedarfsfeld Arbeitskraft beraten
Lf 8: Kunden im Bedarfsfeld Gesundheit beraten
Lf 9: Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren
Lf 10:Kunden im Bedarfsfeld Finanzanlagen beraten
Lf 11: Kunden im Bedarfsfeld Altersversorgung und Absicherung der Hinterbliebenen beraten
Lf 12: Geschäftsprozesse steuern und Bestandskundschaft im Lebenszyklus binden
Lf 13: Wirtschaftliche Einflüsse auf den Versicherungsmarkt analysieren und beurteilen
Teil 1
schriftliche Prüfung in Allgemeine Versicherungswirtschaft
Teil 2
1. schriftliche Prüfung in Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
2. schriftliche Prüfuing in Wirtschafts- und Sozialkunde
3. Gesprächssimulation in Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
4. Fallbezogenes Fachgespräch in Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
Während der gesamten Ausbildungszeit bieten viele Ausbildungsbetriebe diverse (auch mehrtägige) Seminare in allen Versicherungssparten an. Diese finden nicht immer im jeweiligen Ausbildungsbetrieb statt, sondern können auch andernorts abgehalten werden.
Wer die Ausbildung mit dem Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss beginnt, kann unter den folgenden Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss erhalten:
Wer die Ausbildung mit dem Mittleren Schulabschluss beginnt, kann neben der Ausbildung den Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife (FHR) besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Im Bildungsportal der IHK zu Kiel können Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende Ausbildungs- und künftig auch Prüfungsangelegenheiten online managen – zum Beispiel den Ausbildungsnachweis pflegen und Prüfungsergebnisse abrufen. Am Ende der Seite "Bildungsangebot/Berufsschule" finden Sie den Link zu dem Bildungsportal.
Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gern an die Abteilungsleitung:
Sigrid Eichelberger
Tel.: (0431) 1698-403
Fax: (0431) 1698-444
E-Mail:
zuständiges Sekretariat:
Vanessa Lübbert
Tel.: (0431) 1698 422
Fax: (0431) 1698-444
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