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Hier finden Sie die Anmeldung zum Berufsschulunterricht und das aktuelleBlocktableau.
Automobilkaufleute werden im dualen System ausgebildet, d.h. sie erwerben die Fachkenntnisse sowohl in der Berufsschule als auch in den Ausbildungsbetrieben. Am RBZ Wirtschaft . Kiel ist eine Bezirksfachklasse eingerichtet, die auch von den Auszubildenden aus den Gebieten Plön und Neumünster besucht wird.
Grundsätzlich besteht keine bestimmte Voraussetzung für die Ausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau. In der Regel ist jedoch mindestens ein guter Realschulabschluss zu empfehlen.
Automobilkaufleute sind überwiegend in Autohäusern, bei Automobilherstellern, Importeuren von Automobilen und Autoverleihern tätig. Die Vielschichtigkeit zeigt sich in der Kombination aus Technik, Büroarbeiten und Dienstleistungen. Wesentliche Arbeitsgebiete sind daher Disposition, Beschaffung, Vertrieb und Kundendienst.
Die Dauer der Ausbildung beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Sie kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages auf 2 bzw. 2,5 Jahre verkürzt werden. (§ 8 BBiG) Während der Ausbildung ist es möglich, nach Anhören der/des Ausbildenden und der Berufsschule aufgrund guter Leistungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden (§ 45 BiBG). Die Ausbildungszeit verkürzt sich dann um ein halbes Jahr.
Neben der Ausbildung kann der Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife (FHR) besucht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Nils Gilles Abteilungsleiter Tel.: 0431 1698-477 Fax: 0431 1698-444 e-mail: nils.gilles @ rbz-wirtschaft-kiel.de
Bildungsgangsprecher: Thorsten Meyer und Sven Reukauf
Grundsätzlich gilt für den Mailkontakt: vorname.nachname @ rbz-wirtschaft-kiel.de
weitere Ansprechpartner
Um den Ausbildungsstand festzustellen, wird etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit eine schriftliche Zwischenprüfung (120 Min.) durchgeführt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keine rechtlichen Konsequenzen für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Am Ende der Ausbildungszeit ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind: Vertriebs- und Serviceleistungen, Finanzdienstleistungen sowie Wirtschaft- und Sozialkunde.
Zeitlich abgesetzt davon legt der Auszubildende die mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss (bestehend aus Lehrer-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern) ab. Im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches soll die/der Auszubildende Aufgabenstellungen analysieren, Lösungen erarbeiten und kundenorientiert kommunizieren. Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Für Automobilkaufleute bestehen nach ihrer Ausbildung u.a. folgende Möglichkeiten zur Weiterbildung:
● geprüfte/r Automobilverkäuferin/Automobilverkäufer, angeboten vom Verband der Automobilindustrie
● Kfz-Betriebswirtin/Kfz-Betriebswirt an der Bundesfachschule für Betriebswirtschaft in Northeim
● Bachelor of Business Administration, zu erwerben durch ein Studium an der Northwood University (USA)
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