Fachpraktiker für Bürokommunikation

Fachpraktiker für Bürokommunikation 

Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker(in) für Bürokommunikation (bis November 2011 "Bürokraft") ist im Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG) bzw. in der Handwerksordnung (§ 42m HwO) allgemein geregelt. Es gibt aber keine bundeseinheitliche Regelung für die Inhalte und sonstigen Bedingungen dieser Ausbildung. Die Ausbildung wird durch Vorschriften von verschiedenen regionalen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern konkretisiert. Die Ausbildungsregelungen richten sich dabei nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Die Ausbildung wendet sich an Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung keine Berufsausbildung in einem traditionellen Ausbildungsberuf ausüben können. Durchgeführt wird die dreijährige Ausbildung in Industrie, Handel und Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation in Kooperation mit der Berufsschule.
Ziel der Ausbildung ist es, die Ausführung von kaufmännischen/administrativen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der modernen Büroorganisation in Unternehmen bzw. Behörden zu ermöglichen.

Ansprechpartner

Lutz Zölitz (Abteilungsleiter) Tel.: 0431 1698-470
Ulrich Grimm (Leiter der Bildungsgangkonferenz)

Grundsätzlich gilt für den Mailkontakt: vorname.nachname @ rbz-wirtschaft-kiel.de

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